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Das Waffenrecht in Österreich regelt den Erwerb, Besitz, Gebrauch sowie Verwahrung von Waffen und besteht aus zahlreichen Bundesgesetzen und Verordnungen. Es legt u. a. fest, was als Waffe gilt und wer aus welchem Grund eine Schusswaffe besitzen und mit sich führen darf. Als Begründung für Waffenbesitz sind nur Selbstverteidigung, Jagd, Schießsport und Sammlerinteresse zulässig.

Soll Sport- oder Jagdschützen die Waffenbesitzkarte entzogen oder Sammlern ein Waffenverbot ausgesprochen werden, kann ein Anwalt für Waffenrecht helfen. Er kann Waffenbesitzer gegen die Vorwürfe verteidigen und Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen – und schon vorab dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Vorgaben für den Waffenbesitz erfüllt sowie die Waffe registriert und angemessen gelagert wird.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Waffenrecht aus einem Netzwerk mit 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Jens B.

Sehr schnelle und kompetente Rückmeldung. Mit wurde sogar eine Vorlage mit BGH Urteilen zur Verfügung gestellt, die auf meinen Fall passen.

5,00 von 5 Sternen
Britta B.

Herr Keller hat mir freundlich unterstützend eine kompetente, sachliche Ersteinschätzung gegeben, mit der ich zunächst sehr gut weiterarbeiten kann. Sollte ich damit nicht weiterkommen, werde ich mich für nächste Schritte gern wieder an Herrn Keller wenden.

4,60 von 5 Sternen
Erika H.

Bei meiner Frage ging es nicht um eine juristische Klärung, trotzdem gab mir Dr. R. Siegel einige Ratschläge und Empfehlungen. Danke für die schnelle Weiterleitung eurerseits.

5,00 von 5 Sternen
Migel S.

Mir wurden die Einschätzungen unter Angabe der maßgebenden Paragraphen erklärt und ein Weg zur Lösung meines Problems aufgezeigt. Das ganze sehr freundlich und verständlich. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
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Kann ich nur wärmstens Weiterempfehlen. Rasche Antwort, Verständliche Erklärung was Sache ist auch für Leien wie mich :) Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
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Thomas R.

Hervorragend! Schnelle, freundliche und ausführliche Antwort in Ruhe und ohne Hektik telefonisch übermittelt bekommen. Würde ich definitiv weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Kerstin S.

Mit der Ersteinschätzung und dem Umgang mit meinem Anliegen und mir bin ich sehr zufrieden. Jetzt hoffe ich auf den Erfolg meines Mandats :-)

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Waffenbesitz
  • Erteilung einer Waffenbesitzkarte/eines Waffenpasses
  • Kauf & Gebrauch von Waffen
  • Psychologische Gutachten
Entzug von Waffenbesitzkarte & Waffenpass
  • Verstoß gegen das Waffengesetz
  • Sicherstellung von Schusswaffen
  • Rechtsmittel & Einspruch
Waffenverbot
  • Vorläufiges & dauerhaftes Waffenverbot
  • Gutachten & Beweisführung
  • Einbringung einer Vorstellung

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Anwalt für Waffenrecht

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Bewertung
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Häufig gestellte Fragen

Eine Strafe droht z. B. bei unerlaubtem Waffenbesitz, nicht gemeldeten Waffen, Verstoß gegen ein Waffenverbot und Waffenhandel. Je nach Schwere des Verstoßes sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren.

Probleme mit der Waffenbehörde, ein temporäres Waffenverbot oder ein versagter Waffenpass können Gründe sein, einen Rechtsanwalt für Waffenrecht zu konsultieren. Er kann aber auch schon vor Problemen mit Behörden helfen – und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen bei Erwerb, Lagerung und Gebrauch der Waffe eingehalten werden.

Die Kosten für einen Anwalt für Waffenrecht in Österreich hängen von der Komplexität des Anliegens und vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Ein Rechtsanwalt für Waffenrecht kann seine Leistungen dabei durch unterschiedliche Honorarmodelle abrechnen – beispielsweise über individuelle Honorarvereinbarungen oder in Form einer Honorarpauschale. Das Rechtsanwaltstarifgesetz (kurz: RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (kurz: AHK) bieten eine erste Orientierung.

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Anwalt für Waffenrecht. Was muss ich wissen?

Das Waffenrecht in Österreich legt fest, was als Waffe gilt. Dies ist jeder Gegenstand, der für den tätlichen Angriff eines Menschen geeignet ist. Dazu zählen Pistolen, Gewehre, Messer, Schlagstöcke und Pfefferspray. Letztere sind frei erhältlich, Schusswaffen brauchen eine Genehmigung. Waffen wie Schlagringe, Totschläger oder Pumpguns sind grundsätzlich verboten.

Für den Waffenbesitz müssen laut Waffengesetz (WaffG) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Waffenbesitzer ist mindestens 21 Jahre alt.
  • Er hat eine Waffenbesitzkarte.
  • Er hat einen psychologischen Test bestanden.
  • Er hat einen Grund für den Waffenbesitz.
  • Die Waffe wurde der Waffenbehörde (Kategorie A & B) oder dem ermächtigten Waffenhändler (Kategorie C & D) gemeldet.

 

Was ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz?

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt vor, wenn Bestimmungen zu Erwerb, Besitz oder Gebrauch von Waffen missachtet werden. Dazu zählen:

  • Unterlassene Meldung bzw. Registrierung
  • Unsichere Verwahrung
  • Unbefugter Waffenbesitz
  • Unbefugte Weitergabe von Waffen
  • Verstoß gegen ein Waffenverbot
  • Ansammlung von Kampfmitteln

Verhältnismäßig kleinere Delikte können eine Geldstrafe von bis zu 3.600 € nach sich ziehen, gröbere Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr geahndet werden – bei Vorsatz kann eine Strafe von bis zu 2 Jahren drohen.

 

Was macht ein Anwalt für Waffenrecht?

Ein Anwalt für Waffenrecht unterstützt Sportschützen oder Jagdschützen, Sammler oder andere Waffenbesitzer bei allen waffenrechtlichen Anliegen. So kann er sicherstellen, dass alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben beim Kauf, der Registrierung oder der Verwahrung erfüllt werden und die Waffe rechtskonform eingesetzt wird.

Hilfreich kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Waffenrecht auch sein, wenn der Entzug der Waffenerlaubnis, ein behördlich angeordnetes Waffenverbot oder die Sicherstellung von Schusswaffen droht. Er kann die Vorwürfe prüfen, anhand von Beweisen widerlegen und innerhalb einer Frist von 2 Wochen Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Behörde einlegen.

 

Wie finde ich den passenden Rechtsanwalt für Waffenrecht?

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