Anwalt für Waffenrecht. Was muss ich wissen?
Das Waffenrecht in Österreich legt fest, was als Waffe gilt. Dies ist jeder Gegenstand, der für den tätlichen Angriff eines Menschen geeignet ist. Dazu zählen Pistolen, Gewehre, Messer, Schlagstöcke und Pfefferspray. Letztere sind frei erhältlich, Schusswaffen brauchen eine Genehmigung. Waffen wie Schlagringe, Totschläger oder Pumpguns sind grundsätzlich verboten.
Für den Waffenbesitz müssen laut Waffengesetz (WaffG) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Waffenbesitzer ist mindestens 21 Jahre alt.
- Er hat eine Waffenbesitzkarte.
- Er hat einen psychologischen Test bestanden.
- Er hat einen Grund für den Waffenbesitz.
- Die Waffe wurde der Waffenbehörde (Kategorie A & B) oder dem ermächtigten Waffenhändler (Kategorie C & D) gemeldet.
Was ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz?
Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt vor, wenn Bestimmungen zu Erwerb, Besitz oder Gebrauch von Waffen missachtet werden. Dazu zählen:
- Unterlassene Meldung bzw. Registrierung
- Unsichere Verwahrung
- Unbefugter Waffenbesitz
- Unbefugte Weitergabe von Waffen
- Verstoß gegen ein Waffenverbot
- Ansammlung von Kampfmitteln
Verhältnismäßig kleinere Delikte können eine Geldstrafe von bis zu 3.600 € nach sich ziehen, gröbere Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr geahndet werden – bei Vorsatz kann eine Strafe von bis zu 2 Jahren drohen.
Was macht ein Anwalt für Waffenrecht?
Ein Anwalt für Waffenrecht unterstützt Sportschützen oder Jagdschützen, Sammler oder andere Waffenbesitzer bei allen waffenrechtlichen Anliegen. So kann er sicherstellen, dass alle wichtigen gesetzlichen Vorgaben beim Kauf, der Registrierung oder der Verwahrung erfüllt werden und die Waffe rechtskonform eingesetzt wird.
Hilfreich kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Waffenrecht auch sein, wenn der Entzug der Waffenerlaubnis, ein behördlich angeordnetes Waffenverbot oder die Sicherstellung von Schusswaffen droht. Er kann die Vorwürfe prüfen, anhand von Beweisen widerlegen und innerhalb einer Frist von 2 Wochen Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Behörde einlegen.
Wie finde ich den passenden Rechtsanwalt für Waffenrecht?
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