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Mit der großen Strafrechtsreform von 1973 erhielt Österreich ein neues Strafgesetzbuch. Dieses ersetzt die teilweise von 1803 stammenden und nicht zeitgemäßen Gesetze. Am 1. Januar 1975 trat das neue Strafrecht in Kraft.

Es regelt alle rechtlichen Vorschriften zu Straftaten, Strafverfahren und Strafmaß. Die wichtigsten strafrechtlichen Regelungen stehen im Strafgesetzbuch (StGB). Das Jugendgerichtsgesetz, das Waffengesetz und Finanzstrafgesetz führen als Nebengesetze weitere Tatbestände und dafür vorgesehene Strafen auf.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Brandon B.

Super netter und kompetenter Anwalt, hat sofort geholfen und die Hilfe auf dem weiteren Rechtsweg, falls nötig, angeboten. Gerne wieder!

5,00 von 5 Sternen
Jacint L.

Mit Herrn Feuerstein ist mein Gespräch bestens abgelaufen und er hat mir meine Fragen sehr verständlich beantwortet. Vielen Dank nochmal!

4,60 von 5 Sternen
Matthias S.

die Beratung war eigentlich super. Einzige Einschränkung: Der Anwalt war Fachmann einer anderen Sparte (Strafrecht) und konnte sich daher nicht mit umfassender Kompetenz äußern. Das hat er allerdings auch gleich erwähnt.

5,00 von 5 Sternen
Silke F.

Ich hatte bis jetzt nur die Erstberatung genutzt. Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt, den ich sehr weiterempfehlen kann. Erklärt verständlich die möglichen Wege.

5,00 von 5 Sternen
Susanne P.

Mir wurde pünktlich und sehr kompetent weitergeholfen, verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und dies auch für mich als Laien sehr verständlich erklärt. Vielen herzlichen Dank !!!!

5,00 von 5 Sternen
Andreas M.

Herr Gunzelmann hat uns schnell kontaktiert und im weiteren Verlauf immer sehr freundlich, zuverlässig und kompetent beraten. Gerne werden wir wieder bei Bedarf auf Herrn Gunzelmann zurückkommen.

5,00 von 5 Sternen
Ralf F.

Herr Fenzl war sehr kompetent in seiner Einschätzung, konnte auf alle Fragen eingehen und hat mir wieder etwas Hoffnung im Bezug auf den Fall gegeben.

5,00 von 5 Sternen
Susanne S.

Herr Feuerstein ist sachlich, freundlich und sehr hilfsbereit. Wir fühlten uns durch ihn sehr gut vertreten. Außerdem hat er den Ablauf des Verfahrens genau erläutert, so dass wir uns darauf einstellen konnten.

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Häufig gestellte Fragen

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

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Anwalt für Strafrecht: Was muss ich wissen?

Tut eine Person etwas Verbotenes und verstößt mit ihrer Handlung gegen das Gesetz, begeht sie eine Straftat. Das österreichische Strafrecht differenziert Delikte nach Vergehen (z. B. Verletzung des Berufsgeheimnisses) und Verbrechen (z. B. Mord). Je nachdem verhängt das Gericht folgende Strafen:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Vergehen
  • Freiheitsstrafe ab 3 Jahren bei Verbrechen

Damit Beschuldigten in einem Strafverfahren kein Nachteil entsteht, der eine effektive Verteidigung schwierig macht, haben sie das Recht, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Dieser schützt und vertritt die Interessen von Beschuldigten und kann angemessene bzw. erträgliche Strafen erwirken.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Bestätigt sich nach einer Strafanzeige ein Anfangsverdacht für ein Delikt, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Im Zuge ihrer Ermittlungen befragen Polizei oder Staatsanwaltschaft Zeugen, sichern Beweise und verhören den Beschuldigten, um den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften.

Nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens erstattet die Polizei Bericht an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet über eine mögliche Verfahrenseinstellung oder erhebt Anklage. Bei einer Anklage untersucht das Gericht den Sachverhalt, vernimmt Zeugen und sichtet Beweise. Anschließend entscheidet der Richter über Freispruch oder Strafmaß.

Damit Beschuldigte sich nicht selbst belasten, können sie die Aussage verweigern. Sie müssen nicht mit den Ermittlungsbehörden sprechen, bevor Sie sich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten lassen. Ein erfahrener Strafrecht-Anwalt kann durch eigene Ermittlungen, weitere Zeugen oder zusätzliche Gutachten den Tatvorwurf entkräften.

Welche Rechte habe ich bei einer Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft?

Bei dringendem Tatverdacht oder bei Verdunkelungsgefahr können die Ermittlungsbehörden eine Hausdurchsuchung beantragen, um Beweise zu sichern. Betroffene müssen nichts sagen und können umgehend einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Liegt z. B. kein richterlicher Durchsuchungsbefehl vor, kann er den sofortigen Abbruch der Durchsuchung durchsetzen.

Der Ermittlungsrichter kann bei dringendem Tatverdacht einer Verhaftung zustimmen, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr beim Beschuldigten besteht. Für Verdächtige oder deren Angehörige kann es sinnvoll sein, vor der Staatsanwaltschaft oder Polizei nur nach anwaltlicher Beratung auszusagen.

Wie lässt sich eine Strafe abmildern?

Damit sich Angeklagte in einem Strafverfahren effektiv verteidigen können, ist Einsicht in die Ermittlungsakten von großer Bedeutung. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen und so umfassende Kenntnis über Tatvorwurf, Beweise und Zeugen erhalten.

Auf der Grundlage der Ermittlungsakten kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Er kann z. B. zusätzliche Beweise sichern, weitere Zeugen befragen oder Gutachten erstellen, um den Tatvorwurf zu entkräften und die Strafe abzumildern.

Bei unzureichender Beweislage oder fehlender richterlicher Anordnung kann ein Anwalt für Strafrecht z. B. die vorzeitige Entlassung aus der U-Haft beantragen und Strafmilderung wie Bewährung durch ein Geständnis oder den Verzicht auf ein Strafverfahren (Diversion) durch gemeinnützige Arbeit erwirken.

 

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