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Mit der großen Strafrechtsreform von 1973 erhielt Österreich ein neues Strafgesetzbuch. Dieses ersetzt die teilweise von 1803 stammenden und nicht zeitgemäßen Gesetze. Am 1. Januar 1975 trat das neue Strafrecht in Kraft.

Es regelt alle rechtlichen Vorschriften zu Straftaten, Strafverfahren und Strafmaß. Die wichtigsten strafrechtlichen Regelungen stehen im Strafgesetzbuch (StGB). Das Jugendgerichtsgesetz, das Waffengesetz und Finanzstrafgesetz führen als Nebengesetze weitere Tatbestände und dafür vorgesehene Strafen auf.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Klaus G.

Bei unserem sehr schwierigen Anliegen hat uns Frau Fey absolut vorbildlich unterstützt und geholfen. Obwohl aus objektiven Gründen bisher noch keine Endlösung gefunden werden konnte, hat Sie uns auch jetzt schon angeboten zu gegebenem Zeitpunkt weiter zu helfen, um unsere Forderungen dann endgültig durchsetzen zu können. Schneller und besser geht es nicht! Ganz vielen DankBei unserem sehr schwierigen Anliegen hat uns Frau Fey absolut vorbildlich unterstützt und geholfen. Obwohl aus objektiven Gründen bisher noch keine Endlösung gefunden werden konnte, hat Sie uns auch jetzt schon angeboten zu gegebenem Zeitpunkt weiter zu helfen, um unsere Forderungen dann endgültig durchsetzen zu können. Schneller und besser geht es nicht! Ganz vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Jutta W.

Nachdem ich mich getraut habe diesen Weg zu gehen, bin ich sehr sehr froh. Wenn ich noch einmal in so eine Situation komme und ein Mahnbescheid bis zur Vollstreckung zu erwirken würde ich direkt hier Hilfe holen.Nachdem ich mich getraut habe diesen Weg zu gehen, bin ich sehr sehr froh. Wenn ich noch einmal in so eine Situation komme und ein Mahnbescheid bis zur Vollstreckung zu erwirken würde ich direkt hier Hilfe holen.

5,00 von 5 Sternen
Lutz H.

War ein sehr freundliches Telefonat, Herr Paz, hatt meine Frage verständlich aufgeklärt und macht einen kompetenten Eindruck. Wenn ich Rechtsbeistand benötige werde ich definitiv auf Ihn zurückkommen. Vielen DankWar ein sehr freundliches Telefonat, Herr Paz, hatt meine Frage verständlich aufgeklärt und macht einen kompetenten Eindruck. Wenn ich Rechtsbeistand benötige werde ich definitiv auf Ihn zurückkommen. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Walter W.

Ich war sehr mit der Rechtsberatung zufrieden. Sie hat mir sehr geholfen, eine mir unklare Rechtssituation für mich zu klären und die damit verbundene Belastung und Unsicherheit wesentlich zu reduzieren. Und sehr schnell ging es auch.Ich war sehr mit der Rechtsberatung zufrieden. Sie hat mir sehr geholfen, eine mir unklare Rechtssituation für mich zu klären und die damit verbundene Belastung und Unsicherheit wesentlich zu reduzieren. Und sehr schnell ging es auch.

5,00 von 5 Sternen
Michael B.

Herr Wübbe ist ein sehr kompetenter Anwalt. Alle Fragen wurden sehr verständlich, einleuchtend und in der notwendigen Ausführlichkeit beantwortet. Danke! Absolut empfehlenswert.Herr Wübbe ist ein sehr kompetenter Anwalt. Alle Fragen wurden sehr verständlich, einleuchtend und in der notwendigen Ausführlichkeit beantwortet. Danke! Absolut empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
Miodrag L.

Ein äußerst freundliches, kompetentes, verständliches und ausführliches Erstgespräch. Weit über den Rahmen hinaus, den ich mir für den Service vorgestellt habe. Falls notwendig, werde ich das nächste Mal mit gutem Gefühl bei Herrn Wübbe meine rechtliche Vertretung anfragen.Ein äußerst freundliches, kompetentes, verständliches und ausführliches Erstgespräch. Weit über den Rahmen hinaus, den ich mir für den Service vorgestellt habe. Falls notwendig, werde ich das nächste Mal mit gutem Gefühl bei Herrn Wübbe meine rechtliche Vertretung anfragen.

4,60 von 5 Sternen
Sandy Sarkinovic .

Alles ok nur am Ende abgewürgt. Auf einmal war er weg und ich hab mich bedankt und verabschiedet obwohl er gar nicht mehr da war.Alles ok nur am Ende abgewürgt. Auf einmal war er weg und ich hab mich bedankt und verabschiedet obwohl er gar nicht mehr da war.

5,00 von 5 Sternen
Margit H.

Die Anwältin hat sich sehr ausführlich um mein Anliegen bemüht, sehr freundlich und ich kann diese Plattform nur weiter empfehlen.Die Anwältin hat sich sehr ausführlich um mein Anliegen bemüht, sehr freundlich und ich kann diese Plattform nur weiter empfehlen.

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Unternehmen
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Anwälte
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Bewertung
4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

Unsere Top Partner-Anwälte für Strafrecht

Iftikhar Malik
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Benjamin Bernhard
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Rechtsanwalt
Cristina Imbrogno
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Britta Lehnert
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Uta Katharina Schmidt
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Rechtsanwältin

 

Anwalt für Strafrecht: Was muss ich wissen?

Tut eine Person etwas Verbotenes und verstößt mit ihrer Handlung gegen das Gesetz, begeht sie eine Straftat. Das österreichische Strafrecht differenziert Delikte nach Vergehen (z. B. Verletzung des Berufsgeheimnisses) und Verbrechen (z. B. Mord). Je nachdem verhängt das Gericht folgende Strafen:

  • Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Vergehen
  • Freiheitsstrafe ab 3 Jahren bei Verbrechen

Damit Beschuldigten in einem Strafverfahren kein Nachteil entsteht, der eine effektive Verteidigung schwierig macht, haben sie das Recht, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Dieser schützt und vertritt die Interessen von Beschuldigten und kann angemessene bzw. erträgliche Strafen erwirken.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Bestätigt sich nach einer Strafanzeige ein Anfangsverdacht für ein Delikt, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Im Zuge ihrer Ermittlungen befragen Polizei oder Staatsanwaltschaft Zeugen, sichern Beweise und verhören den Beschuldigten, um den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften.

Nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens erstattet die Polizei Bericht an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet über eine mögliche Verfahrenseinstellung oder erhebt Anklage. Bei einer Anklage untersucht das Gericht den Sachverhalt, vernimmt Zeugen und sichtet Beweise. Anschließend entscheidet der Richter über Freispruch oder Strafmaß.

Damit Beschuldigte sich nicht selbst belasten, können sie die Aussage verweigern. Sie müssen nicht mit den Ermittlungsbehörden sprechen, bevor Sie sich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten lassen. Ein erfahrener Strafrecht-Anwalt kann durch eigene Ermittlungen, weitere Zeugen oder zusätzliche Gutachten den Tatvorwurf entkräften.

Welche Rechte habe ich bei einer Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft?

Bei dringendem Tatverdacht oder bei Verdunkelungsgefahr können die Ermittlungsbehörden eine Hausdurchsuchung beantragen, um Beweise zu sichern. Betroffene müssen nichts sagen und können umgehend einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Liegt z. B. kein richterlicher Durchsuchungsbefehl vor, kann er den sofortigen Abbruch der Durchsuchung durchsetzen.

Der Ermittlungsrichter kann bei dringendem Tatverdacht einer Verhaftung zustimmen, wenn Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr beim Beschuldigten besteht. Für Verdächtige oder deren Angehörige kann es sinnvoll sein, vor der Staatsanwaltschaft oder Polizei nur nach anwaltlicher Beratung auszusagen.

Wie lässt sich eine Strafe abmildern?

Damit sich Angeklagte in einem Strafverfahren effektiv verteidigen können, ist Einsicht in die Ermittlungsakten von großer Bedeutung. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen und so umfassende Kenntnis über Tatvorwurf, Beweise und Zeugen erhalten.

Auf der Grundlage der Ermittlungsakten kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Er kann z. B. zusätzliche Beweise sichern, weitere Zeugen befragen oder Gutachten erstellen, um den Tatvorwurf zu entkräften und die Strafe abzumildern.

Bei unzureichender Beweislage oder fehlender richterlicher Anordnung kann ein Anwalt für Strafrecht z. B. die vorzeitige Entlassung aus der U-Haft beantragen und Strafmilderung wie Bewährung durch ein Geständnis oder den Verzicht auf ein Strafverfahren (Diversion) durch gemeinnützige Arbeit erwirken.

 

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