Anwalt für Baurecht und Architektenrecht: Was muss ich wissen?
Das öffentliche Baurecht umfasst Bestimmungen u. a. zur Stabilität eines Bauwerks, zu Abstandsregelungen oder zum CO2-Ausstoß. Ein Abriss, Um- oder Neubau muss die Interessen der gesamten Bevölkerung wahren, indem z. B. auf die Begrenzung der Gebäudehöhe geachtet wird. Bei der Beantragung der Baugenehmigung wird geprüft, ob ein Bauwerk all jene Bestimmungen erfüllt.
Das zivilrechtliche Baurecht regelt das Bauen auf fremdem Grund. Grundstückseigentümer können einer anderen Person das Baurecht auf dem eigenen Grund und Boden gegen die Zahlung eines Bauzinses einräumen. Dafür schließen Baugeber und Bauherr einen Baurechtsvertrag ab und lassen das Baurecht im Grundbuch eintragen.
Bei nicht beständigen Bauten (Superädifikat) wie Holzschuppen erfolgt keine Eintragung, sondern eine Urkundenhinterlegung im Grundbuch.
Was ist beim Bauen zu beachten?
Besitzt der Baunehmer die Rechte an einem Grundstück und will er darauf ein Bauwerk errichten, muss er einen Bauplan erstellen. Dazu kann er bei der örtlichen Behörde (Gemeinde oder Magistrat) den Bebauungsplan einsehen. Dieser schreibt u. a. vor, ob ein Einzel- oder Doppelhaus vorgesehen ist, wie hoch das Gebäude sein darf und welche Entfernung zum Nachbarn einzuhalten ist.
Verstößt ein Bauplan z. B. gegen eine vorgegebene Grundstücksgrenze, bewilligt die Behörde den Bau nicht. Hat der Bau bereits begonnen, kann das Land einen Baustopp verhängen. Im Einzelfall drohen Rückbau, Abriss oder Schadenersatzansprüche durch fehlende Gewährleistung – alles auf Kosten des Bauherren.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Baurecht kann Baunehmer mit rechtssicheren Bauplänen und Baubewilligungsanträgen unterstützen. Gemeinsam mit allen wichtigen Unterlagen wie Baubeschreibung und Eigentumsnachweis kann er die Baubewilligung bei der Gemeinde einholen und den Bau begleiten. Bei der Bauabnahme kann ein erfahrener Anwalt für Baurecht etwaige Mängel dokumentieren und für deren Behebung sorgen.
Was regelt ein Bauvertrag?
Voraussetzung für jedes Bauvorhaben sind lückenlose und eindeutige Verträge zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Der Vertrag soll den Bauherren schützen und ihn im Schadensfall absichern. Fehlen Angaben zu Baukosten oder Bauabnahme oder sind Vereinbarungen zu z. B. zeitlichen Verzögerungen beim Bauen nicht eindeutig geregelt, kann es zu Mehrkosten und Rechtsstreitigkeiten kommen.
Beim Bauen auf fremdem Grund sichert ein sogenannter Baurechtsvertrag Baunehmer und Baugeber ab. Durch Angaben zur Vertragsdauer lassen sich u. a. vorzeitige Grundstücksrückforderungen vermeiden.
Es kann sinnvoll sein, Verträge von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Ein Anwalt kann das Bauvorhaben von Beginn an absichern, eindeutige und lückenlose Vereinbarungen erstellen und günstige Konditionen für Bauherren erzielen.
Wie erhalte ich Schadenersatz bei Baumängeln oder Bauschäden?
Ist ein Bauwerk nicht so gebaut, wie vertraglich vereinbart, liegt ein Baumangel vor. Baumängel können u. a. undichte Keller oder schlecht verputzte Wände sein. Selbst kleine Mängel können im Laufe der Zeit für einen Bauschaden am Gebäude sorgen und somit hohe Kosten verursachen.
Bauherren können Baumängel dokumentieren und im Abnahmeprotokoll vermerken. Damit erhöhen sich die Erfolgsaussichten auf eine kostenfreie Ausbesserung im Rahmen der 3-jährigen Gewährleistungsansprüche oder auf Schadenersatz für die Beseitigung.
Ein erfahrener Anwalt für Baurecht kann die Bauabnahme begleiten und Baumängel rechtssicher nachweisen. Anschließend kann er fristgerecht alle Gewährleistungsansprüche wie eine Ausbesserung des Baumangels durchsetzen. Weigert sich das Bauunternehmen, die Baumängel zu beseitigen, kann ein Rechtsanwalt für Baurecht den Anspruch auf Schadenersatz vor Gericht durchsetzen.