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Da es sich bei Grundstücken und Immobilien um große Vermögenswerte handelt und ihre Übertragung weitreichende Konsequenzen haben kann, sieht der Gesetzgeber zahlreiche Sondervorschriften vor. Diese regeln u. a. Anforderungen an Immobilienkaufverträge, Bauträgerverträge und Mängelgewährleistungsrechte.

Das Grundstücksrecht vereint zahlreiche Rechtsgebiete – z. B. Kaufrecht, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht. Daher kann es für Immobilienbesitzern, Käufern oder Bauherren schwierig sein, den Überblick zu behalten. Um eine rechtssichere Immobilienverwaltung zu gewährleisten, kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein. Dieser kann Sie zu sämtlichen Rechten und Pflichten beraten und bei allen immobilienrechtlichen Entscheidungen unterstützen.

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5,00 von 5 Sternen
Julian S.

Diese Beratung, die ich vor ca, 30 min erhielt, war tatsächlich sensationell. Das war so was von professionell, wie Frau Reibold-Rolinger Fragen in einem komplexen Sachverhalt klar verständlich beantwortet hat. Vielen Dank und alle Bestnoten, die man im Rahmen einer Bewertung vergeben kann.Diese Beratung, die ich vor ca, 30 min erhielt, war tatsächlich sensationell. Das war so was von professionell, wie Frau Reibold-Rolinger Fragen in einem komplexen Sachverhalt klar verständlich beantwortet hat. Vielen Dank und alle Bestnoten, die man im Rahmen einer Bewertung vergeben kann.

5,00 von 5 Sternen
Marcel D.

Sehr schnelle und ausgesprochen freundliche Rückmeldung. Die Beratung war sehr hilfreich und verständlich und stimmt mich sehr optimistisch für erfolgreiche weitere rechtliche Schritte. Ich bedanke mich nochmals und möchte Herrn Schulte sehr empfehlen.Sehr schnelle und ausgesprochen freundliche Rückmeldung. Die Beratung war sehr hilfreich und verständlich und stimmt mich sehr optimistisch für erfolgreiche weitere rechtliche Schritte. Ich bedanke mich nochmals und möchte Herrn Schulte sehr empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Harald H.

Herr Golinelli war sehr zuvorkommen. In der Zwischenzeit hat der Reiseveranstalter von sich aus die Reise Storniert. Dadurch haben wir die Hilfe von Avvocato - Herrn Golinelli nicht weiter benötigt.Herr Golinelli war sehr zuvorkommen. In der Zwischenzeit hat der Reiseveranstalter von sich aus die Reise Storniert. Dadurch haben wir die Hilfe von Avvocato - Herrn Golinelli nicht weiter benötigt.

5,00 von 5 Sternen
Kevin B.

Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt. Das Erstgespräch war aufschlussreich und gut verständlich. Meine Fragen konnten geklärt werden. Nur weiter zu empfehlen.Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt. Das Erstgespräch war aufschlussreich und gut verständlich. Meine Fragen konnten geklärt werden. Nur weiter zu empfehlen.

4,80 von 5 Sternen
Amerdeep B.

Die Beratung von Frau Reibold-Rolinger war umfassend und verständlich. Weiterhin wurden die Prüfergebnisse zeitgerecht geliefert. Darüber hinaus wurden Fragen schnellstmöglich und zur vollsten Zufriedenheit geklärt. Herzlichen Dank!Die Beratung von Frau Reibold-Rolinger war umfassend und verständlich. Weiterhin wurden die Prüfergebnisse zeitgerecht geliefert. Darüber hinaus wurden Fragen schnellstmöglich und zur vollsten Zufriedenheit geklärt. Herzlichen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Thorsten M.

Herr Wübbe hat sehr ausführlich und verständlich geholfen. Er hat Zeit genommen und war ein überaus angenehmer Gesprächspartner. Darüber hinaus war er sehr kompetent. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.Herr Wübbe hat sehr ausführlich und verständlich geholfen. Er hat Zeit genommen und war ein überaus angenehmer Gesprächspartner. Darüber hinaus war er sehr kompetent. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Andre G.

Es ist selten dass man so eine kompetente Erstberatung bekommt, ohne gleich zur Kasse gebeten zu werden! Wirklich erstklassig!Es ist selten dass man so eine kompetente Erstberatung bekommt, ohne gleich zur Kasse gebeten zu werden! Wirklich erstklassig!

5,00 von 5 Sternen
Nadja B.

Herr Wübbe war sehr freundlich. Er hat mir leicht verständlich dargelegt, was für Möglichkeiten ich jetzt habe und mir eine Einschätzung der Lage gegeben. Wenn es wirklich hart auf hart kommt, würde ich mich auch gerne von ihm vertreten lassen.Herr Wübbe war sehr freundlich. Er hat mir leicht verständlich dargelegt, was für Möglichkeiten ich jetzt habe und mir eine Einschätzung der Lage gegeben. Wenn es wirklich hart auf hart kommt, würde ich mich auch gerne von ihm vertreten lassen.

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Bewertung
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Häufig gestellte Fragen

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Unsere Top Partner-Anwälte für Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Volker Weidemann
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Bernhard Umfahrer
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Anwalt Grundstücksrecht und Immobilienrecht: Was muss ich wissen?

Ein zentraler Bereich des Grundstücksrechts ist die Immobilienübertragung – z. B. durch Kauf oder Schenkung. Wechselt der Eigentümer einer Immobilie, erfolgt dazu ein Vermerk im staatlich geführten Grundbuch. Dieses ist für jeden einsehbar.

Soll das Eigentum an eine ausländische Person übertragen werden, greift das Grundverkehrsrecht. Demnach müssen ausländische Käufer ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Neben der Immobilienübertragung regelt das Grundstücksrecht z. B. die Umsetzung von Bauvorhaben, die Verwaltung von Mieteigentum und die Verpachtung.

Immobilienkauf: Was muss ich beachten?

Der Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft folgt einem festen Ablauf. Käufer müssen das Objekt überprüfen und Mängel ansprechen. Kommt es dann zur Kaufentscheidung, wird ein Kaufvertrag ausgearbeitet.

Während der Ausarbeitung können Sie einen Vorvertrag abschließen, in dem sich beide Seiten zum Abschluss eines Hauptvertrags verpflichten. Nach Unterzeichnung des Hauptvertrags erfolgt die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch.

Während des Kaufprozesses kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Durch fachgerechte Überprüfung des Objekts und einen rechtssicheren Kaufvertrag kann der Anwalt Konflikte vermeiden. Geht beim Kauf trotzdem etwas schief – weil bestimmte Mängel erst nach dem Kauf aufgefallen sind oder der Vertragspartner Vertragspflichten verletzt – kann der Anwalt Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte helfen.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Wer zum Immobilienerwerb einen Bauträgervertrag abschließt, kauft etwas, was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht existiert: Das Grundstück wird erst noch bebaut. Grundsätzlich unterscheidet sich der Bauträgervertrag nicht von einem normalen Kaufvertrag.

Anpassungen sind aber bei den Zahlungsmodalitäten nötig: Der Kaufpreis ist nicht sofort zu zahlen, sondern bis zu einem bestimmten Baufortschritt auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen. So verhindert das Immobilienrecht, dass der Käufer sein Geld im Falle eines Baustopps oder einer Insolvenz des Bauträgers verliert.

Der Bauträger, der die zu bauende Immobilie verkauft, trägt laut Grundstücksrecht das finanzielle Risiko. Das heißt: Kann er Handwerker und Baustoffe aufgrund von Fehlkalkulationen nicht länger bezahlen, kann er nicht auf das hinterlegte Geld zugreifen.

Fehler im Grundstücks- und Immobilienrecht ausschließen

Egal ob fehlerhafte Immobilienkaufverträge, schwerwiegende Mängel am Grundstück oder säumige Vertragspartner: Probleme im Immobilienrecht können zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Um von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein und rechtliche Schwierigkeiten auszuschließen, kann die frühzeitige Beauftragung eines Anwalts für Liegenschaftsrecht sinnvoll sein.

Der Anwalt kann Sie bereits bei der Auswahl einer Immobilie unterstützen, Sie umfassend beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf beraten, die Liegenschaft prüfen und verwalten, Kauf-, Miet-, Nutzungs- oder Pachtverträge erstellen und den Vertragsabschluss überwachen. Außerdem kann er Treuhandschaften übernehmen, Genehmigungsverfahren nach dem Grundverkehrsrecht begleiten und steuerrechtliche Fragen klären.

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