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sind Partner-Anwälte in unserem digitalen Matching-System.
Kunden bewerten unsere Partner-Anwälte mit ∅ 4,82 von 5 Sternen.
Die Rechte von Patienten sind in Österreich im Gesetz verankert. Die Patientencharta definiert die Ansprüche, die ihnen vor, während und nach einem Heilverfahren zustehen.
Im Wesentlichen betreffen die Regelungen das Recht auf sachgerechte Behandlung, die Wahrung der Würde und Unversehrtheit, die Selbstbestimmung sowie ausreichende Aufklärung. Die Patientencharta gilt bindend für Spitäler, Arztpraxen und alle anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Österreich.
advocado findet für Sie den passenden Rechtsanwalt für Internetrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.
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Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.
Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.
Sie erhalten von Ihrem advocado Partner-Anwalt ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich der Anwalt um alle Formalitäten der Abrechnung.
Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.
advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.
Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.
Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.
Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://www.advocado.at/rechtsfrage-stellen.html
Nichts – Sie können Ihre Rechtsfrage kostenlose stellen. Plus: Nachdem Sie Ihre Frage an uns geschickt haben, erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Ziel ist, dass er mit Ihnen Chancen, Risiken & die nächsten möglichen Schritte zur Lösung Ihres Rechtsproblems bespricht.
Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.
Ärzte sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Patienten gemäß anerkannter medizinischer Standards zu behandeln. Dazu gehört, eine treffende Diagnose zu stellen und eine Erkrankung korrekt und gemäß des aktuellen Standes der Wissenschaft zu behandeln.
Darüber hinaus haben Ärzte aber auch Aufklärungs- und Dokumentationspflichten: Sie müssen ihre Patienten im Vorfeld einer Behandlung ausführlich über den geplanten Ablauf, mögliche Risiken, Alternativen sowie wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Folgen aufklären. Alle Behandlungsschritte müssen sie zudem nachvollziehbar in der Gesundheitsakte dokumentieren.
Verstoßen Mediziner gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und schädigen dadurch die Gesundheit eines Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Wenn schuldhaftes Verhalten eines Mediziners zu einem Gesundheitsschaden führt, ist umgangssprachlich auch von einem Kunstfehler oder von Ärztepfusch die Rede.
Behandlungsfehler können bei der Diagnose, während der Therapie, aber auch durch mangelhafte Aufklärung oder Dokumentation der Behandlung unterlaufen. Bei unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Komplikationen während eines Eingriffs oder einer Behandlung liegt hingegen kein Ärztepfusch vor.
Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Behandlungsfehlers können Betroffene ein Leben lang begleiten. Lässt sich ein Verschulden des Arztes als Ursache nachweisen, haben Opfer deswegen Anspruch auf Schmerzengeld und Schadenersatz.
Vor Gericht können Rechtsanwälte bei Behandlungsfehlern hohe Entschädigungszahlungen für ihre Mandanten erreichen: Der Schadenersatz deckt die materiellen Folgen wie z. B. Pflegeaufwand, Medikamente, Therapien und Erwerbsschäden ab. Schmerzengeld dient als finanzieller Ausgleich für die immateriellen Schäden.
Die österreichischen Patientenanwaltschaften vermitteln neutral und unabhängig zwischen Medizinern und Patienten. Sie unterstützen Betroffene kostenfrei bei der Streitbeilegung nach einem Behandlungsfehler.
Ziel der Patientenanwaltschaften ist, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Patientenanwälte sind aber nicht berechtigt, die Vertretung Geschädigter vor Gericht zu übernehmen, wenn dies notwendig werden sollte.
Ihre Dienstleistung unterliegt zudem regionalen Einschränkungen: In einigen Bundesländern erstreckt sich die Zuständigkeit der Patientenanwälte ausschließlich auf Spitäler, nicht aber auf niedergelassene Ärzte oder andere Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Ein Rechtsanwalt für Patientenrecht fungiert nicht als neutraler Mediator zwischen Schädiger und Geschädigtem. Er vertritt ausschließlich die Interessen der Patienten. In der Folge zielt er nach Behandlungsfehlern nicht nur auf eine Kompromisslösung ab, sondern kann für seinen Mandanten eine angemessene Entschädigung durchsetzen, die die finanziellen Auswirkungen des Behandlungsfehlers tatsächlich kompensiert.
Lässt sich die Gegenseite nicht auf einen angemessenen außergerichtlichen Vergleich ein, kann ein erfahrener Rechtsanwalt die Entschädigung vor Gericht erwirken. Alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die Geschädigten entstehen, um ihre Entschädigung einzufordern, muss im Erfolgsfall die Gegenseite erstatten.