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Die Rechte von Patienten sind in Österreich im Gesetz verankert. Die Patientencharta definiert die Ansprüche, die ihnen vor, während und nach einem Heilverfahren zustehen.

Im Wesentlichen betreffen die Regelungen das Recht auf sachgerechte Behandlung, die Wahrung der Würde und Unversehrtheit, die Selbstbestimmung sowie ausreichende Aufklärung. Die Patientencharta gilt bindend für Spitäler, Arztpraxen und alle anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Österreich.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Eugen R.

Eine zeitnahe und durchaus positive Kontaktaufnahme von Herr Wiegand. Meine Fragen wurden sehr kompetent und in Ruhe beantwortet, sodass ich eine gute Ersteinschätzung erhielt. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Laura F.

Eine sehr freundliche und kompetente Anwältin die alle meine Fragen beantworten konnte und mich dadurch sehr beruhigen konnte.

5,00 von 5 Sternen
Doris B.

Der Kontakt kam wahnsinnig schnell Zustande. Ich konnte am gleichen Tag noch mit dem Anwalt sprechen. Der mir dann auch ein faires Angebot geschickt hat um die nächsten Schritte einzuleiten. Ich kann Advocado und auch den Herrn Wiegand wirklich jedem an Herz legen.

5,00 von 5 Sternen
Florian van O.

Sehr freundlich und informativ. Das Gespräch war angenehm und nun weiß Ich, welchen Schritt Ich als nächstes gehen kann / sollte.

5,00 von 5 Sternen
Sven W.

Sehr freundlich und einfühlsam, nimmt sich Zeit zum Zuhören und liefert dann eine nüchterne Einschätzung mit Handlungsoptionen.

5,00 von 5 Sternen
Ferdinand K.

Ich danke Frau Magister Birgit Schnöll ganz herzlich für Ihre umgehende und fundierte Erstberatung. Es ist sehr angenehm in Zeiten wie diesen, schnell und sehr kompetent beraten zu werden.

4,80 von 5 Sternen
Michael S.

Bzgl. Kompetent könnte das nur ein Experte erkennen, doch die Erklärung und Formulierung war sehr verständlich und mir ist es plausiebel vorgekommen. Sehr gut, werde das Portal sicherlich weiterempfehlen und Hr. LACKNER

5,00 von 5 Sternen
Uwe N.

Der Anwalt kannte die entsprechende medizinische Bezeichnung der Verletzung auswendig, war klar und gut verständlich und schien mit entsprechender Lage sehr vertraut. Unverzügliche Aktion/Schreiben waren überzeugend. So hatte ich es mir gewünscht/vorgestellt! Prima!

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Häufig gestellte Fragen

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Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

 

Patientenanwalt: Was muss ich wissen?

Ärzte sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Patienten gemäß anerkannter medizinischer Standards zu behandeln. Dazu gehört, eine treffende Diagnose zu stellen und eine Erkrankung korrekt und gemäß des aktuellen Standes der Wissenschaft zu behandeln.

Darüber hinaus haben Ärzte aber auch Aufklärungs- und Dokumentationspflichten: Sie müssen ihre Patienten im Vorfeld einer Behandlung ausführlich über den geplanten Ablauf, mögliche Risiken, Alternativen sowie wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Folgen aufklären. Alle Behandlungsschritte müssen sie zudem nachvollziehbar in der Gesundheitsakte dokumentieren.

Verstoßen Mediziner gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und schädigen dadurch die Gesundheit eines Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Wenn schuldhaftes Verhalten eines Mediziners zu einem Gesundheitsschaden führt, ist umgangssprachlich auch von einem Kunstfehler oder von Ärztepfusch die Rede.

Behandlungsfehler können bei der Diagnose, während der Therapie, aber auch durch mangelhafte Aufklärung oder Dokumentation der Behandlung unterlaufen. Bei unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Komplikationen während eines Eingriffs oder einer Behandlung liegt hingegen kein Ärztepfusch vor.

 

Schmerzengeld und Schadenersatz nach Behandlungsfehler

Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Behandlungsfehlers können Betroffene ein Leben lang begleiten. Lässt sich ein Verschulden des Arztes als Ursache nachweisen, haben Opfer deswegen Anspruch auf Schmerzengeld und Schadenersatz.

Vor Gericht können Rechtsanwälte bei Behandlungsfehlern hohe Entschädigungszahlungen für ihre Mandanten erreichen: Der Schadenersatz deckt die materiellen Folgen wie z. B. Pflegeaufwand, Medikamente, Therapien und Erwerbsschäden ab. Schmerzengeld dient als finanzieller Ausgleich für die immateriellen Schäden.

 

Patientenanwaltschaft oder Rechtsanwalt für Patientenrecht?

Die österreichischen Patientenanwaltschaften vermitteln neutral und unabhängig zwischen Medizinern und Patienten. Sie unterstützen Betroffene kostenfrei bei der Streitbeilegung nach einem Behandlungsfehler.

Ziel der Patientenanwaltschaften ist, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Patientenanwälte sind aber nicht berechtigt, die Vertretung Geschädigter vor Gericht zu übernehmen, wenn dies notwendig werden sollte.

Ihre Dienstleistung unterliegt zudem regionalen Einschränkungen: In einigen Bundesländern erstreckt sich die Zuständigkeit der Patientenanwälte ausschließlich auf Spitäler, nicht aber auf niedergelassene Ärzte oder andere Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Ein Rechtsanwalt für Patientenrecht fungiert nicht als neutraler Mediator zwischen Schädiger und Geschädigtem. Er vertritt ausschließlich die Interessen der Patienten. In der Folge zielt er nach Behandlungsfehlern nicht nur auf eine Kompromisslösung ab, sondern kann für seinen Mandanten eine angemessene Entschädigung durchsetzen, die die finanziellen Auswirkungen des Behandlungsfehlers tatsächlich kompensiert.

Lässt sich die Gegenseite nicht auf einen angemessenen außergerichtlichen Vergleich ein, kann ein erfahrener Rechtsanwalt die Entschädigung vor Gericht erwirken. Alle Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die Geschädigten entstehen, um ihre Entschädigung einzufordern, muss im Erfolgsfall die Gegenseite erstatten.

 

4,87 Ø / 5
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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arzthaftungsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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