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Behandlungsfehler können zu gesundheitlichen Schäden, langwierigen Rehabilitationsmaßnahmen und einem Verdienstausfall führen. Das österreichische Arzthaftungsrecht in Österreich schützt Patienten vor den Folgen von Kunstfehlern, falschen Diagnosen oder einer versäumten Aufklärung vor einer Behandlung.

Patienten haben einen Anspruch auf u. a. Schadenersatz, Erstattung zusätzlicher Heilkosten und Entschädigung für einen Verdienstausfall, wenn ein Arzt nachweislich gegen seine Pflichten laut Arzthaftungsrecht oder gegen medizinische Standards verstößt und dem Patienten schadet. Dabei liegt die Beweislast jedoch beim Patienten: Er muss nachweisen können, dass dem behandelten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht in Österreich unterstützt Patienten bei der Dokumentation des Kunstfehlers, bei der Bestimmung einer angemessenen Entschädigung und bei Verhandlungen mit dem Spital oder dessen Versicherung.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Ebru C.

Ich habe super schnell eine Rückmeldung für mein Anliegen erhalten. Der Anwalt hat mich kompetent und freundlich beraten. Danke dafür !Ich habe super schnell eine Rückmeldung für mein Anliegen erhalten. Der Anwalt hat mich kompetent und freundlich beraten. Danke dafür !

4,60 von 5 Sternen
Nicole P.

Erstgespräch erfolgte sehr schnell. Auch das Angebot um den Fall zu übernehmen kam äußerst schnell. Mehr kann ich leider nicht sagen, da ich es mir anders überlegt hatte.Erstgespräch erfolgte sehr schnell. Auch das Angebot um den Fall zu übernehmen kam äußerst schnell. Mehr kann ich leider nicht sagen, da ich es mir anders überlegt hatte.

5,00 von 5 Sternen
Andrea H.

Mein Anliegen wurde sofort verstanden und mir wurde zugehört. Keine überhebliche Reaktion, auf Augenhöhe. Ausgesprochen nette Frau und sachlich zugleich emphatisch. Seltenheit. Danke für Ihre erste Einschätzung.Mein Anliegen wurde sofort verstanden und mir wurde zugehört. Keine überhebliche Reaktion, auf Augenhöhe. Ausgesprochen nette Frau und sachlich zugleich emphatisch. Seltenheit. Danke für Ihre erste Einschätzung.

5,00 von 5 Sternen
Martin S.

Die Beratung war sehr schnell und freundlich. Wurde die Einordnung verständlich dargestellt. Welche Wege zu machen sind und welche automatisch eingeleitet werden, wurde sehr verständlich besprochen.Die Beratung war sehr schnell und freundlich. Wurde die Einordnung verständlich dargestellt. Welche Wege zu machen sind und welche automatisch eingeleitet werden, wurde sehr verständlich besprochen.

5,00 von 5 Sternen
Jasmin T.

Frau Buschner ist eine kompetente und freundliche Fachanwältin, welche meinen Fall schnell und unkompliziert begleitet hat. Bei Fragen hat sie stets schnell geantwortet. Durch ihre Unterstützung und Beratung konnte ich mein Recht erfolgreich durchsetzen. Vielen Dank!Frau Buschner ist eine kompetente und freundliche Fachanwältin, welche meinen Fall schnell und unkompliziert begleitet hat. Bei Fragen hat sie stets schnell geantwortet. Durch ihre Unterstützung und Beratung konnte ich mein Recht erfolgreich durchsetzen. Vielen Dank!

4,80 von 5 Sternen
Ingrid G.

Nachdem ich keine relevanten Dokumente übermitteln konnte, war Frau Mag. Schnöll natürlich nicht in der Lage eine genaue Einschätzung vorzunehmen. Wir werden uns wahrscheinlich dennoch entscheiden ihr den Fall zu übertragen, weil sie unsere Fragen im Rahmen der Möglichkeiten so ausführlich wie möglich beantwortet hat.Nachdem ich keine relevanten Dokumente übermitteln konnte, war Frau Mag. Schnöll natürlich nicht in der Lage eine genaue Einschätzung vorzunehmen. Wir werden uns wahrscheinlich dennoch entscheiden ihr den Fall zu übertragen, weil sie unsere Fragen im Rahmen der Möglichkeiten so ausführlich wie möglich beantwortet hat.

5,00 von 5 Sternen
Jochen E.

Alle Sterne ********* Kommunikation ist sehr verständlich, anschaulich und uneigennützig! Ebenfalls wurden komplizierte Sachverhalte sehr schnell erfasst und beide Seiten adäquat angesprochen! Vielen Dank für die angenehme Kommunikation!Alle Sterne ********* Kommunikation ist sehr verständlich, anschaulich und uneigennützig! Ebenfalls wurden komplizierte Sachverhalte sehr schnell erfasst und beide Seiten adäquat angesprochen! Vielen Dank für die angenehme Kommunikation!

5,00 von 5 Sternen
Wilhelm Z.

Vielen Dank, Herr Wiegand, für das ausführliche Gespräch. Es hat mir sehr geholfen, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Jetzt brauche ich nur noch eine Spitze Anwaltskanzlei.Vielen Dank, Herr Wiegand, für das ausführliche Gespräch. Es hat mir sehr geholfen, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Jetzt brauche ich nur noch eine Spitze Anwaltskanzlei.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Patient hat laut Arzthaftungsrecht einen Anspruch auf eine Entschädigung wie Schadenersatz , wenn er durch eine medizinische Behandlung gesundheitliche oder finanzielle Schäden erlitten hat. Zudem muss dieser Schaden schuldhaft vom Arzt entweder durch Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursacht worden sein. Der Patient ist hier in der Beweispflicht.

Im Arzthaftungsrecht tritt nach 3 Jahren Verjährung ein. Dies bedeutet, dass ein Schadensanspruch innerhalb 3 Jahren nach Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden muss. Passiert dies nicht, ist der Anspruch auf eine Entschädigung verjährt bzw. kann nicht mehr geltend gemacht werden. Ist der Schaden oder der Schädiger nicht bekannt, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

Bei gesundheitlichen oder finanziellen Schäden nach einem Arztfehler wie einer falschen Diagnose können sich Patienten an ihre Krankenkasse, die Schiedsstelle der Ärztekammer, die Schiedsstellen der Krankenhäuser oder an einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht wenden. Diese unterstützen Patienten beim Nachweis von Schäden und Arztfehler oder der Durchsetzung einer Entschädigung.

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Anwalt Arzthaftungsrecht: Was muss ich wissen?

Das Arzthaftungsrecht regelt die Sorgfaltspflicht des Arztes gegenüber seinem Patienten. Der Arzt verpflichtet sich zur fachgerechten Therapie unter Berücksichtigung aller medizinischen Standards mit dem Ziel der Heilung des Patienten oder der Linderung seiner Beschwerden.

Sobald ein Arzt dieser Pflicht nicht nachkommt und einem Patienten dadurch Schaden zufügt, muss er für die Verletzung der Sorgfaltspflicht haften. Eine solche Arzthaftung entsteht u. a. bei folgenden Fehlern:

  • Behandlungsfehler
  • Kunstfehler
  • Therapiefehler
  • Diagnosefehler
  • Unterlassene Befunderhebung
  • Überwachungsfehler
  • Unzureichende oder unterlassene Aufklärung
  • Dokumentationsfehler

 

Wann kann ein Patient von einem Arzt Schmerzengeld fordern?

Ein Patient kann unter folgenden Voraussetzungen bei einem Behandlungsfehler Schadenersatz, Erstattung zusätzlicher Heilkosten und Entschädigung für einen Verdienstausfall usw. fordern:

  1. Der Arzt hat gegen medizinische Standards oder Vorgaben verstoßen.
  2. Es wurde ein Fehler bei u. a. Aufklärung, Dokumentation oder Behandlung gemacht.
  3. Der Kunstfehler hat zu gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Patienten geführt.
  4. Der Schaden wurde nachweislich durch den Arzt verschuldet – das lässt sich anhand
  5. ggf. Zeugenaussagen/ Expertenberichte zur Beeinträchtigung des Geschädigten in Alltag und Beruf

Der laut Arzthaftungsrecht notwendige Nachweis eines Arztfehlers kann für Patienten schwierig sein – vor allem wenn z. B. das Krankenhaus eine Einsicht in die Krankenakte verweigert oder die Patientenakte lückenhaft ist. Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht kann dabei helfen, einen Arztfehler, daraus resultierende gesundheitliche oder finanzielle Schäden und einen Anspruch auf u. a. Schmerzengeld oder eine Verunstaltungsentschädigung zweifelsfrei nachzuweisen.

 

Wie kann man gegen einen Arzt vorgehen?

Sobald Patienten den Verdacht haben, dass dem Arzt z. B. ein Kunstfehler unterlaufen ist bzw. er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, können sie sich an ihre Krankenkasse, die Schiedsstelle der Ärztekammer oder die Schiedsstellen der Krankenhäuser wenden. Diese unterstützen betroffene Patienten bei einer außergerichtlichen Lösung.

Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann Schadenersatz oder Verdienstausfall per Zivilklage durchgesetzt werden. Um den Arztfehler und dessen Folgen vor Gericht zweifelsfrei nachzuweisen, können folgende Beweise helfen:

  • Umfassende Dokumentation der medizinischen Behandlung durch u. a. Krankenakte, Fotos oder Zeugenaussagen
  • Eine Einschätzung der gesundheitlichen Schäden durch z. B. den Hausarzt.
  • Ein Gutachten eines Sachverständigen zu Ursache und Ausmaß der Schäden.

Patienten können aber auch einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht einschalten. Dieser kann die Einsicht die Krankenakte nehmen, die Schäden zweifelsfrei dokumentieren und den Fehler über medizinische Gutachten nachweisen. Zudem übernimmt ein Anwalt für Arzthaftungsrecht in Österreich auch die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung einer Entschädigung für den Arztfehler.

 

Wie hoch ist Schmerzengeld bei einem Behandlungsfehler?

Bei einem Behandlungs- oder Kunstfehler steht Patienten nicht nur Schmerzengeld zu. Neben dem finanziellen Ausgleich immaterieller Schäden haben sie auch einen Anspruch auf Erstattung von zusätzlichen Kosten wie Behandlungskosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Verdienstausfällen, Umbaumaßnahmen und Kosten einer notwendigen Haushaltshilfe.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, ist abhängig vom individuellen Einzelfall und lässt sich deswegen nicht pauschal angeben – eine fundierte Einschätzung kann ein Arzthaftungsrechtsanwalt geben. Bei der Bestimmung einer angemessenen Entschädigung zieht er wie Gerichte auch u. a. folgende Faktoren heran:

  • Art & Schwere des Schadens
  • Dauer & Stärke von Schmerzen
  • Notwendige Folge-Operationen
  • Dauer der Behandlung
  • Alter & berufliche Situation
  • Folgeschäden

 

Was macht ein Anwalt für Arzthaftungsrecht in Österreich?

Ein Anwalt für Arzthaftungsrecht in Österreich unterstützt von Arztfehlern betroffene Patienten bei der Durchsetzung einer Entschädigung wie z. B. Schadenersatz, Verunstaltungsentschädigung oder Erstattung eines Verdienstausfalls). Er weist den Fehler und daraus resultierenden Schäden auf Grundlage der Krankenakte nach und übernimmt die außergerichtliche Einigung über Patientenanwaltschaften bzw. Schlichtungsstellen oder die Verhandlungen mit der Gegenseite.

Ist eine solche Einigung nicht möglich, kann ein Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht Zivilklage einreichen und die Rechte des Patienten vor einem Zivilgericht vertreten. Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Arztfehlers, stellt ein Arzthaftungsrechtsanwalt über den Anschluss an das Strafverfahren und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sicher.

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