Anwalt für Vergaberecht: Was muss ich wissen?
Das österreichische Vergaberecht ist das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe. Es regelt die Beschaffung von Waren sowie Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Die Vorschriften des Vergaberechts legen u. a. fest, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber Liefer- und Leistungsaufträge an Unternehmen vergeben dürfen.
Das Vergaberecht verfolgt folgende Grundsätze:
- Freier, fairer und lauterer Wettbewerb
- Beachtung der Grundfreiheiten
- Diskriminierungsverbot
- Transparenzgebot
- Gleichbehandlung aller Auftragnehmer
- Umweltgerechtigkeit
- Ressourcenschonender Einsatz öffentlicher Mittel
Hauptziel ist die Vergabe öffentlicher Aufträge an befugte, zuverlässige und leistungsfähige Auftragnehmer zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis am Markt.
Was regelt das Bundesvergabegesetz?
Das Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) ist die gesetzliche Grundlage der Vorschriften des österreichischen Vergaberechts. Neben Vergabeverfahren im öffentlichen und im Sektorenbereich bestimmt es die Nachprüfung von Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Bereich des Bundes.
Das Bundesvergabegesetz unterscheidet zwischen 3 Gruppen von Auftraggebern:
- Öffentliche Auftraggeber (Gemeinden, Länder, Bund, Verbände, Einrichtungen des öffentlichen Rechts)
- Sektorenauftraggeber (Versorger der Allgemeinheit mit Energie, Wasser, Verkehr, Postdienste)
- Sonstige Auftraggeber, die bestimmte Bedingungen erfüllen (z. B. eine gewisse Subventionshöhe)
Wollen diese Auftraggeber öffentliche Bau, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge vergeben, regelt das Bundesvergabegesetz u. a. die Durchführung von Wettbewerben, die Vergabe von Bauaufträgen an Dritte durch Baukonzessionäre sowie die Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen, die durch die öffentliche Hand subventioniert werden.
Was macht ein Anwalt für Vergaberecht?
Ein Anwalt für Vergaberecht kann Unternehmen im Vergabeverfahren bei rechtssicheren Ausschreibungsunterlagen, bei der kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässigen Gründung von Arbeits- und Bietergemeinschaften sowie im laufenden Verfahren unterstützen. Sollte es aufgrund unzulässiger Direktvergaben oder rechtswidriger Entscheidungen zu einem Nachprüfungs-, Feststellungs- oder Zivilverfahren kommen, kann er das Unternehmen vor Gericht vertreten und ggf. Schadenersatz oder Unterlassung erwirken.
Öffentliche Auftraggeber hingegen berät ein Rechtsanwalt für Vergaberecht bei u. a. der Ausschreibung, dem Ausscheiden eines Angebots oder der Zuschlagsentscheidung. Er kann rechtssichere Bekanntmachungs-, Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen erstellen und während des gesamten Vergabeverfahrens begleiten. Bei Unstimmigkeiten kann ein Rechtsanwalt für Vergaberecht beurteilen, ob die Vorschriften des Vergaberechts auf den Beschaffungsvorgang anwendbar sind und welche Rechtsmittel sich anbieten.
Wie kann mir ein Rechtsanwalt für Vergaberecht helfen?
Als Unternehmer, der in einem Vergabeverfahren als Bieter auftreten möchte, müssen Sie regelmäßig Ihre Befugnisse, die berufliche Zuverlässigkeit sowie Ihre finanzielle und wirtschaftliche bzw. technische Leistungsfähigkeit nachweisen. Es kann daher empfehlenswert sein, die Teilnahmevoraussetzungen des Vergabeverfahrens vorab juristisch prüfen zu lassen.
Sind diese nicht oder nur teilweise erfüllt, kann ein Rechtsanwalt für Vergaberecht erforderliche Schritte wie u. a. Anmeldung eines Gewerbes einleiten. Er kann zudem sicherstellen, dass bei der Gründung von Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften kartell- und wettbewerbsrechtliche Verstöße begangen werden. Zudem kann er die Bewerbung rechtlich absichern und Auftragnehmer bei der Verhandlung mit Behörden oder im laufenden Verfahren vertreten.
Daneben unterstützt ein Anwalt für Vergaberecht auch öffentliche Auftraggeber bei der rechtlichen Absicherung von Ausschreibungen öffentlicher Aufträge. Sollte es im Zuge des Verfahrens zu dennoch Vorwürfen unzulässiger Direktvergaben oder rechtswidriger Zuschlagsentscheidungen von Seiten der Bieter kommen, kann der Anwalt Sie vertreten und die Vorwürfe und Ansprüche der Bieter abwehren.