Anwalt für Wettbewerbsrecht: Was muss ich wissen?
Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne zählen das Kartellrecht sowie das Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).
Das Kartellrecht dient dazu, Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern, die z. B. durch Preisabsprachen zwischen Unternehmen entstehen. Da solche Wettbewerbsbeschränkungen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind, können Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht teure Prozesse nach sich ziehen.
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dient sowohl dem Schutz von Unternehmen als auch von Konsumenten, indem es aggressive und irreführende Geschäftspraktiken verbietet, mit denen sich einzelne Marktteilnehmer einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen wollen.
Was sind unlauterer Wettbewerb & wettbewerbswidriges Verhalten?
Laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 1) hat ein Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz, wenn ein Mitbewerber eine Geschäftspraktik anwendet, die
- den Wettbewerb erheblich zum Nachteil anderer Unternehmen beeinflusst.
- nicht den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt entspricht und das Verhalten der angesprochenen Verbraucher wesentlich beeinflusst.
Unlauter sind Geschäftspraktiken insbesondere, wenn sie aggressiv oder irreführend sind. Darüber hinaus bestehen auch Spezialtatbestände im UWG für vergleichende Werbung, Herabsetzung eines Unternehmens, Missbrauch von Kennzeichen, Bestechung, Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen usw.
Unlauteres Verhalten kann aber nicht nur von Mitbewerbern geltend gemacht werden, sondern auch von klagebefugten Verbänden. Dabei geht es vielfach um Sachverhalte, die viele Kunden und Konsumenten (Verbraucher) betreffen – wie z. B. Werbung mit Aktions- und Bestpreisen, Alleinstellungswerbung, Lockangebote oder Mogelpackungen, Belästigung oder Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen, um einen Kaufimpuls bzw. -zwang auszulösen.
In welchen Fällen kann mir ein Anwalt für Wettbewerbsrecht helfen?
Das Beratungsspektrum eines Anwalts für Wettbewerbsrecht umfasst die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen. Er kann also sowohl für die Abwehr von Eingriffen in Ihre Unternehmensrechte sorgen als auch schnell reagieren, wenn Ihnen durch einen Wettbewerber ein bestimmtes Verhalten im Sinne des UWG untersagt wird.
Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihr Unternehmen bei wettbewerbswidrigen Angriffen auf Werbemaßnahmen oder Produktgestaltungen verteidigen. Um wettbewerbsrechtliche Verstöße von Anfang an zu vermeiden, kann er von Ihnen geplante Werbemaßnahmen, Gewinnspiele, Sonderangebote oder andere Geschäftspraktiken, die im Zuge des UWG relevant sind, vor der Veröffentlichung und Umsetzung prüfen.
Der Fokus seiner Arbeit liegt daher nicht nur in der Lösung bestehender Probleme, sondern auch in der Rechtsschutz-Beratung im Vorfeld – damit es erst gar nicht zu Problemen mit dem UWG kommt.
Wie kann ich mich gegen einen Wettbewerbsverstoß wehren?
Ist es bereits zu einem wettbewerbsrechtlichen Verstoß gekommen, können Sie sich als Unternehmer selbstverständlich dagegen wehren. Dies geschieht in der Regel durch ein Aufforderungsschreiben (Abmahnung im Wettbewerbsrecht).
Um Ihre Ansprüche auf Unterlassung und ggf. Schadenersatz erfolgreich durchzusetzen, können Sie einen Anwalt für Wettbewerbsrecht mit der Abmahnung beauftragen. Er setzt in Ihrem Namen das Abmahnschreiben auf und sendet es fristgerecht an den Rechtsverletzer. Damit fordert Ihr Anwalt die sofortige Unterlassung des unlauteren Verhaltens.
Um eine Wiederholungsgefahr ausräumen, veranlasst er außerdem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte es nochmals zur Verletzung des UWG kommen, wird dadurch eine Vertragsstrafe fällig.
Die anfallenden Abmahnkosten für die Arbeit Ihres Rechtsanwalts können Sie bei einem berechtigen Anspruch von der Gegenseite zurückfordern.