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Ist eine Ehe zerrüttet, bleibt Ehepartnern manchmal keine Alternative, als sich scheiden zu lassen. Eine Scheidung ist mit umfangreichen rechtliche Folgen verbunden – die Aufteilung des Vermögens, die Obsorge für gemeinsame Kinder und der nacheheliche Unterhalt sind u. a. zu regeln.

Um in der emotionalen Scheidungsphase den Überblick über alle relevanten Rechtsaspekte nicht zu verlieren, kann die Konsultation eines Scheidungsanwalts sinnvoll sein. Ein Rechtsanwalt kann bei einer Scheidung für einen geordneten Ablauf sorgen und Sie dabei unterstützen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Denn: Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Geld und Nerven.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Michaela G.

Herr Neuber hat schnellstmöglich Kontakt zu mir aufgenommen. Er war sehr höflich, kompetent, einfühlsam und hat sich Zeit für mich und alle weiteren im Zusammenhang stehenden Fragen genommen. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Dominik H.

Ich war mit Frau Mag. Schnöll wirklich sehr zufrieden und werde auch zukünftig ihre Dienste in Anspruch nehmen. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Christian S.

Die kostenlose Ersteinschätzung bei der Rechtsanwältin war sehr hilfreich. Sie nahm sich viel Zeit, um meine Anliegen genau zu verstehen und gab mir klare, fundierte Ratschläge. Ich fühlte mich sehr gut beraten. Sehr professionell und empfehlenswert!

4,80 von 5 Sternen
Guelsen D.

Herr RA Bernds hat uns in unserer komplizierten Lage durch seine fachliche und kompetente Beratung Klarheit verschafft. Eine weitergehende Beratung durch Herrn Bernds ziehen wir bei Bedarf in jedem Fall in Betracht.

5,00 von 5 Sternen
Elias J.

Da ich das erste mal mit der Frau Teller-Lux gesprochen habe, habe ich mich einfach wohl gefühlt. Ich muss sagen sie hat mir sehr gut geholfen. Innerhalb 10 Minuten bekam ich einen Rückruf. Sie hat meine ganzen Fragen beantwortet und hat mir auch gesagt was ich zu tun habe. Ich bin glücklich, dass ich hier angerufen habe. Vielen lieben Dank

5,00 von 5 Sternen
Nico E.

Ich hatte einen sehr freundlichen Erstkontakt zu Herrn Bernds. Er hat schnell verstanden, welches Problem ich habe und mir einfach erklärt, warum ich leider keinen Anspruch habe. Er hat sich dafür auch die erforderliche Zeit genommen - trotz fehlender Aussicht auf ein Mandat. Vielen Dank dafür!

5,00 von 5 Sternen
Jana S.

Herr Bernds hat mich schnell angerufen und war auch am nächsten Tag gut für mich erreichbar. Er konnte meine ersten Fragen klären und hat mir gesagt, welche Dinge ich als nächstes erledigen muss, damit wir loslegen können. Vielen Dank!

4,80 von 5 Sternen
Sindy K.

Ich habe mich sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt und werde weiterhin mit Herrn Bernds zusammenarbeiten. Vielen Dank für die kompetente und freundliche Erstberatung!

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Häufig gestellte Fragen

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Nichts – Sie können Ihre Rechtsfrage kostenlose stellen. Plus: Nachdem Sie Ihre Frage an uns geschickt haben, erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Ziel ist, dass er mit Ihnen Chancen, Risiken & die nächsten möglichen Schritte zur Lösung Ihres Rechtsproblems bespricht.

Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

 

Scheidungsanwalt: Was muss ich wissen?

Wünschen beide Ehepartner die Scheidung, lässt sich die Scheidung einvernehmlich durchführen. Voraussetzung ist eine halbjährige Trennung, d. h. eine weitgehend separate Haushalts- und Kontoführung – getrennter Wohnraum ist nicht erforderlich.

Zudem müssen sich beide Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig sein. In einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung können sie u. a. die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltszahlungen und die Obsorge für gemeinsame Kinder klären.

Um die weitreichenden Konsequenzen der Scheidungsfolgen korrekt einzuschätzen und keine nachteiligen Beschlüsse zu treffen, kann die Beratung eines Scheidungsanwalts hilfreich sein. Ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht kann Sie dabei unterstützen, eine faire Vereinbarung auszuhandeln und wirtschaftliche Benachteiligungen auszuschließen.

Streitige Scheidung

Möchte nur ein Ehepartner sich scheiden lassen oder gibt es unüberwindbare Unstimmigkeiten über die Folgen der Scheidung wie die Vermögensaufteilung, kommt es zur streitigen Scheidung. Der Ehepartner mit Scheidungswunsch muss dazu vor Gericht klagen und einen Scheidungsgrund mit entsprechenden Beweisen angeben.

Als Gründe kommen infrage:

  • Auflösung der ehelichen Gemeinschaft (d. h. seit 3 Jahren kein Zusammenleben)
  • Verschulden eines Ehepartners (z. B. Ehebruch, Gewalt, Alkoholismus)

  • Sonstige Gründe (z. B. Geistes- oder Infektionskrankheit)

Wer zu welchem Anteil die Schuld am Scheitern der Ehe zugesprochen bekommt, wirkt sich auf die Scheidungsfolgen wie die Unterhaltshöhe aus.

Ein erfahrener Scheidungsanwalt kann Sie dabei unterstützen, einen für Sie günstigen Urteilsspruch zu erzielen. Ein Scheidungsanwalt weiß, worauf es bei der Verhandlung ankommt und kann für Sie die stichhaltige Beweisführung vor Gericht übernehmen. Ungerechtfertigte Anschuldigungen kann er überzeugend zurückweisen.

Unterhalt an den Ex-Partner

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Ehepartner die Unterhaltshöhe an den Ex-Partner frei gestalten. Bei einer streitigen Scheidung richtet sich die Unterhaltshöhe nach dem Schuldanteil an der Scheidung.

Der allein oder überwiegend schuldig gesprochene Partner ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn der Ex-Partner seinen Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann – ca. 33 % des Nettolohns sind zu zahlen.

Spricht das Gericht beide Partner zu gleichen Anteilen schuldig, fällt Unterhalt nur an, wenn einer der Partner sich nicht eigenständig finanzieren kann.

Regelung zur Obsorge für gemeinsame Kinder

Nach einer Scheidung bleibt für beide Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder erhalten – dies gilt sowohl für eine einvernehmliche als auch strittige Scheidung.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung legen die Eltern fest, in welchem Haushalt sich die Kinder überwiegend aufhalten. Kommt es hier zu Uneinigkeiten, kann ein Scheidungsanwalt Ihnen weiterhelfen. Er kann Sie im Dialog mit Ihrem Ex-Partner unterstützen und dabei helfen, eine tragfähige Lösung zu finden, die die Interessen Ihrer Kinder schützt.

 

4,85 Ø / 5
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So entsteht unsere Sternebewertung

Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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