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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Ist eine Ehe zerrüttet, bleibt Ehepartnern manchmal keine Alternative, als sich scheiden zu lassen. Eine Scheidung ist mit umfangreichen rechtliche Folgen verbunden – die Aufteilung des Vermögens, die Obsorge für gemeinsame Kinder und der nacheheliche Unterhalt sind u. a. zu regeln.

Um in der emotionalen Scheidungsphase den Überblick über alle relevanten Rechtsaspekte nicht zu verlieren, kann die Konsultation eines Scheidungsanwalts sinnvoll sein. Ein Rechtsanwalt kann bei einer Scheidung für einen geordneten Ablauf sorgen und Sie dabei unterstützen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Denn: Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Geld und Nerven.

Erfahrene Partner-Anwälte

advocado findet für Sie den passenden Rechtsanwalt für Internetrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Rechtsberatung von Zuhause

Scheidung einreichen

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidungsantrag stellen
  • Vertretung vor Gericht

Scheidungsfolgen regeln

  • Vermögens- & Schuldenaufteilung
  • Immobilien bei Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Unterhalt klären

  • Nachehelicher Unterhalt
  • Sorge- & Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt

Ihr Thema ist nicht dabei?

Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.

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Qualifizierte Anwälte für Scheidungsanwalt

5,00 von 5 Sternen
Norbert Hagen .

Ein sehr freundlicher, kompetenter Erstkontakt! Hat mir sehr gefallen das Gespräch, hat alles kurzum auf den Punkt gebracht. Chapeau! Bedanke mich vorab schon mal herzlichst!

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Michael K.

Vielen Dank für das nette Erstgespräch. Die Anwältin ist sehr freundlich und hilfsbereit. Ich werde sie in Zukunft bei Rechtssachen gerne kontaktieren.

Michaela Bernhofer-Schnöll
Für Rechtsanwältin
Michaela Bernhofer-Schnöll
5,00 von 5 Sternen
Oliver J.

Schon die Ersteinschätzung hat mir sehr weitergeholfen. Herr Schwerin hat sich, obwohl noch keine Beauftragung erfolgte, meine Dokumente angesehen und mir seine Meinung mitgeteilt. Vielen Dank dafür.

Steffan Schwerin
Für Rechtsanwalt
Steffan Schwerin
4,80 von 5 Sternen
Stefan B.

Sehr schnelle und gute Kontaktaufnahme. Ausführliche Beratung war nicht notwendig, dies lag aber am Sachverhalt, der kurz erläutert werden konnte. Ich empfand es als sehr angenehm, dass kein "Fall" konstruiert wurde, sondern mit einer kurzen klaren Beratung bereits alles geklärt war.

Steffan Schwerin
Für Rechtsanwalt
Steffan Schwerin
5,00 von 5 Sternen
Bernd S.

Vielen Dank für Ihren Rechtsrat. Ich hatte schon 9 Rechtsanwälte angesprochen und nur 3 haben - wie Sie - Akteneinsicht beantragt !

Steffan Schwerin
Für Rechtsanwalt
Steffan Schwerin
5,00 von 5 Sternen
Nancy M.

Ein super Anwalt. Er hat mich in meiner Sache umfassend und vor allem fachlich sehr gut beraten. Man ist bei Rechtsanwalt Schwerin in den allerbesten Händen. Die Beratung erfolgt enorm kompetent, gewissenhaft und stets auf dem neuesten Stand der juristischen Fachdiskussion, angemessen sachlich, aber jederzeit auch anteilnehmend und verständnisvoll. Ich danke Ihnen, Herr RA Schwerin.

Steffan Schwerin
Für Rechtsanwalt
Steffan Schwerin
4,80 von 5 Sternen
Uwe B.

Für eine Erstbewertung sehr kompetenter Anwalt. In der Kürze der Zeit habe ich gute Tipps für das weitere Vorgehen bekommen. Sollte es zum Rechtsstreit kommen werde ich auf diesen Anwalt zurück greifen

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Slawomir Z.

Bin sehr zufrieden mit Herrn Schwerin, Fall noch nicht abgeschlossen aber bis jetzt alles sehr Professionell. Kann man nur weiter empfehlen!

Steffan Schwerin
Für Rechtsanwalt
Steffan Schwerin

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich für Sie da
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

Keine unvorhergesehenen Kosten
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Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

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Häufig gestellte Fragen

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten.

Das funktioniert online über unsere Website. Klicken Sie auf den folgenden Link und folgen Sie den Hinweisen, um Ihre Rechtsfrage abzuschicken: https://www.advocado.at/anliegen-schildern/

Nichts – Sie können Ihre Rechtsfrage kostenlose stellen. Plus: Nachdem Sie Ihre Frage an uns geschickt haben, erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Ziel ist, dass er mit Ihnen Chancen, Risiken & die nächsten möglichen Schritte zur Lösung Ihres Rechtsproblems bespricht.

Nach der Ersteinschätzung erhalten Sie von Ihrem Rechtsanwalt ein unverbindliches Festpreisangebot zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Das Angebot erhalten Sie unverbindlich mit einer detaillierten Auflistung aller Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie Ihren Rechtsanwalt mit der Lösung Ihres Rechtsproblems beauftragen möchten. Über Ihr Kundenkonto können Sie den Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin ganz einfach per Klick beauftragen. Danach kann die Bearbeitung Ihres Anliegens beginnen – und damit die Lösung Ihres Rechtsproblems.

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Scheidungsanwalt: Was muss ich wissen?

Wünschen beide Ehepartner die Scheidung, lässt sich die Scheidung einvernehmlich durchführen. Voraussetzung ist eine halbjährige Trennung, d. h. eine weitgehend separate Haushalts- und Kontoführung – getrennter Wohnraum ist nicht erforderlich.

Zudem müssen sich beide Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig sein. In einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung können sie u. a. die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltszahlungen und die Obsorge für gemeinsame Kinder klären.

Um die weitreichenden Konsequenzen der Scheidungsfolgen korrekt einzuschätzen und keine nachteiligen Beschlüsse zu treffen, kann die Beratung eines Scheidungsanwalts hilfreich sein. Ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht kann Sie dabei unterstützen, eine faire Vereinbarung auszuhandeln und wirtschaftliche Benachteiligungen auszuschließen.

Streitige Scheidung

Möchte nur ein Ehepartner sich scheiden lassen oder gibt es unüberwindbare Unstimmigkeiten über die Folgen der Scheidung wie die Vermögensaufteilung, kommt es zur streitigen Scheidung. Der Ehepartner mit Scheidungswunsch muss dazu vor Gericht klagen und einen Scheidungsgrund mit entsprechenden Beweisen angeben.

Als Gründe kommen infrage:

  • Auflösung der ehelichen Gemeinschaft (d. h. seit 3 Jahren kein Zusammenleben)
  • Verschulden eines Ehepartners (z. B. Ehebruch, Gewalt, Alkoholismus)

  • Sonstige Gründe (z. B. Geistes- oder Infektionskrankheit)

Wer zu welchem Anteil die Schuld am Scheitern der Ehe zugesprochen bekommt, wirkt sich auf die Scheidungsfolgen wie die Unterhaltshöhe aus.

Ein erfahrener Scheidungsanwalt kann Sie dabei unterstützen, einen für Sie günstigen Urteilsspruch zu erzielen. Ein Scheidungsanwalt weiß, worauf es bei der Verhandlung ankommt und kann für Sie die stichhaltige Beweisführung vor Gericht übernehmen. Ungerechtfertigte Anschuldigungen kann er überzeugend zurückweisen.

Unterhalt an den Ex-Partner

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Ehepartner die Unterhaltshöhe an den Ex-Partner frei gestalten. Bei einer streitigen Scheidung richtet sich die Unterhaltshöhe nach dem Schuldanteil an der Scheidung.

Der allein oder überwiegend schuldig gesprochene Partner ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn der Ex-Partner seinen Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten kann – ca. 33 % des Nettolohns sind zu zahlen.

Spricht das Gericht beide Partner zu gleichen Anteilen schuldig, fällt Unterhalt nur an, wenn einer der Partner sich nicht eigenständig finanzieren kann.

Regelung zur Obsorge für gemeinsame Kinder

Nach einer Scheidung bleibt für beide Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder erhalten – dies gilt sowohl für eine einvernehmliche als auch strittige Scheidung.

In der Scheidungsfolgenvereinbarung legen die Eltern fest, in welchem Haushalt sich die Kinder überwiegend aufhalten. Kommt es hier zu Uneinigkeiten, kann ein Scheidungsanwalt Ihnen weiterhelfen. Er kann Sie im Dialog mit Ihrem Ex-Partner unterstützen und dabei helfen, eine tragfähige Lösung zu finden, die die Interessen Ihrer Kinder schützt.

 

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