Anwalt Reiserecht: Was muss ich wissen?
Das Reiserecht in Österreich umfasst zahlreiche gesetzliche Regelungen, welche die Rechte und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern, Hotels oder Beförderungsunternehmen regelt. Zudem sichert das Reiserecht Urlaubern Ansprüche auf u. a. Preisminderung, Erstattung oder Schadenersatz bei Reisemängeln und Flugverspätungen.
Neben nationalen Vorgaben wie dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen berücksichtigt das Reiserecht zudem u. a. das Reisevertragsrecht, das Beherbergungsrecht und das Konsumentenschutzgesetz. Darüber hinaus sind auch europäische Normen wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung und internationale Vereinbarungen wie das Montrealer Abkommen vom Reiserecht umfasst.
Welche Ansprüche habe ich bei Reisemängeln?
Reisende haben laut Reiserecht in Österreich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn durch einen Reisemangel die gebuchten Reiseleistungen nicht dem Reisevertrag entsprechen – und das nicht nur am Urlaubsort, sondern auch bei Flug- oder Zugverspätungen. Ein Reisemangel kann unterschiedlich entschädigt werden:
- Prozentuale Preisminderung
- Erstattung von Leistungen
- Schadenersatz, wenn der Mangel schuldhaft vom Veranstalter herbeigeführt wurde
Die Höhe hängt von der Schwere des Reisemangels und dem Umfang der Beeinträchtigung ab. Da es keine verbindlichen Vorgaben zur Höhe gibt, können sich Reisende an Urteilen von Gerichten zu ähnlichen Fällen orientieren, die in der Wiener Liste oder der Frankfurter Tabelle gesammelt sind.
Weil jeder Reisemangel individuell ist, lässt sich eine Entschädigung nur am Einzelfall bestimmen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Reisende hier unterstützen und eine angemessene Höhe auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung sicherstellen.
Wie kann ich bei Reisemängeln eine Entschädigung einfordern?
Zunächst ist der Reisemangel der Reiseleitung vor Ort zu melden und um dessen Behebung zu bitten. Fotos vom Mangel oder Aussagen anderer Reisender helfen bei der notwendigen Dokumentation zum Nachweis der Mängel. Wenn Sie wieder zuhause sind, können Sie den Reiseveranstalter schriftlich über den Reisemangel informieren und eine angemessene Entschädigung fordern.
Reagiert der Reiseveranstalter nicht auf Ihr Schreiben, lehnt eine Zahlung ab oder bietet eine zu niedrige an, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er kann den Reisemangel rechtsicher nachweisen, eine angemessene Entschädigung bestimmen und den Reiseveranstalter zur Zahlung auffordern – notfalls setzt der Anwalt für Reiserecht Ihren Anspruch vor Gericht durch.
Welcher Anwalt bei Reiserecht?
Ob stornierte Hotelbuchungen, abgesagte bzw. verspätete Flüge, Ungezieferbefall oder eine ausgefallene Klimaanlage – bei einem Reisemangel kann ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er berät Reisende zu ihrem individuellen Rechtsproblem, wägt Erfolgsaussichten und Risiken ab und empfiehlt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage das passende Vorgehen.
Geht es um einen Reisemangel, kann ein Anwalt für Reiserecht folgende Aufgaben übernehmen:
- Einzelfall-Prüfung
- Prüfung der Rechtslage
- Dokumentation & Nachweis
- Bestimmung einer angemessenen Entschädigung
- Schriftliche Aufforderung des Reiseveranstalters
- Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter
- Gerichtliche Durchsetzung
Was kostet ein Anwalt für Reiserecht?
Die Honorarkosten eines Rechtsanwalts für Reiserecht in Österreich sind im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt und abhängig von der Höhe des Streitwerts und der Komplexität des Rechtsproblems. Die Stundensätze variieren dabei zwischen 250 und 450 €, es kann aber auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden. Das Honorar lässt sich auch individuell vereinbaren.
Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung zunächst über Ihre Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. In einem unverbindlichen Festpreisangebot listet der Anwalt für Reiserecht alle Kosten und Leistungen auf. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie ihn beauftragen.