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Das Reiserecht in Österreich schützt Reisende vor abgesagten Flügen, überbuchten Hotels oder anderen Reisemängeln. Werden zwei oder mehr Reiseleistungen bei einem Anbieter gebucht, haben Urlauber gegenüber dem Veranstalter dieser Pauschalreise einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Mängel an der gebuchten Leistung auftreten. Deren Höhe ist abhängig vom Ausmaß des Reisemangels und dem Umfang der Beeinträchtigungen ab.

Kommt es hingegen bei Individualreisen zu Mängeln, müssen Reisende ihren Anspruch auf Entschädigung beim jeweiligen Anbieter von u. a. Flug, Hotel oder Mietwagen geltend machen. Die Höhe ergibt sich dann aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen. So sieht die Fluggastrechte-Verordnung der EU z. B. Ausgleichszahlungen von bis zu 600 € für annullierte oder verspätete Flüge vor.

Bei Mängeln im Rahmen von Individual- oder Pauschalreisen kann ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er kann einen Anspruch auf Entschädigung nachweisen, eine angemessene Höhe festlegen und Betroffene bei der Geltendmachung beim Reiseveranstalter unterstützen. Verweigert dieser eine Zahlung, kann er diese gerichtlich durchsetzen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Tupac E.

Der Anwalt konnte mir kompetent und schnell eine Antwort zu meinem Anliegen liefern und dies erklären. Außerdem war er sehr freundlich. Alles top!Der Anwalt konnte mir kompetent und schnell eine Antwort zu meinem Anliegen liefern und dies erklären. Außerdem war er sehr freundlich. Alles top!

5,00 von 5 Sternen
Julia Broustin-Krahé .

Sehr hilfreiches und freundliches Erstgespräch. Habe eine kompetente Einschätzung erhalten und bin nun gut informiert.Sehr hilfreiches und freundliches Erstgespräch. Habe eine kompetente Einschätzung erhalten und bin nun gut informiert.

5,00 von 5 Sternen
Susanne K.

Was eine Weiterempfehlung angeht, kann ich diese natürlich erst NACH erfolgter Vertretung abgeben. Das ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.Was eine Weiterempfehlung angeht, kann ich diese natürlich erst NACH erfolgter Vertretung abgeben. Das ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

4,80 von 5 Sternen
Michael H.

Arbeit war leider nicht umfassend. (Hatte nur kleine Fragen) Aber auf jeden Fall sehr engagiert, kompetent und freundlich. Kann ich nur weiter empfehlen.Arbeit war leider nicht umfassend. (Hatte nur kleine Fragen) Aber auf jeden Fall sehr engagiert, kompetent und freundlich. Kann ich nur weiter empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
sylvia miranaj b.

Sehr klare und sehr gute Antworten. Antworten die ich bisher noch nirgends bekommen habe, sehr ehrlich und auch gleich die Aussichten auf Erfolg oder Niederlage. Fühle mich sehr gut beraten.Sehr klare und sehr gute Antworten. Antworten die ich bisher noch nirgends bekommen habe, sehr ehrlich und auch gleich die Aussichten auf Erfolg oder Niederlage. Fühle mich sehr gut beraten.

4,60 von 5 Sternen
Roland M.

Das Gespräch war kurz, letztlich hatte ich schon alles unternommen, was nötig war. Daher erfolgten zunächst keine weiteren Schritte. Das Gespräch war sehr professionell und freundlich.Das Gespräch war kurz, letztlich hatte ich schon alles unternommen, was nötig war. Daher erfolgten zunächst keine weiteren Schritte. Das Gespräch war sehr professionell und freundlich.

5,00 von 5 Sternen
Gudrun E.

Sehr nützlich - wäre die Sache weitergegangen, hätte ich mich sicher durch Herrn Hotes vertreten lassen. Durch meine starke Verhandlungsbasis aufgrund der Infos von Herrn Hotes war mein Ziel aber gegenüber dem Vertragsgegner leicht durchsetzbar, ganz herzlichen Dank dafür....generell behalte ich Herrn Hotes auch für weitere Rechtsstreitigkeiten gern im Hinterkopf.Sehr nützlich - wäre die Sache weitergegangen, hätte ich mich sicher durch Herrn Hotes vertreten lassen. Durch meine starke Verhandlungsbasis aufgrund der Infos von Herrn Hotes war mein Ziel aber gegenüber dem Vertragsgegner leicht durchsetzbar, ganz herzlichen Dank dafür....generell behalte ich Herrn Hotes auch für weitere Rechtsstreitigkeiten gern im Hinterkopf.

5,00 von 5 Sternen
Helmut E.

Ich bin begeistert, die Auskunft war Ausgezeichnet. Ersteinschätzungen die ich vorher telefonisch bei Ortsansässigen Anwälten angefragt hätten 190€ – 250€ (mit eventuellen Nebenkosten) verlangt.Ich bin begeistert, die Auskunft war Ausgezeichnet. Ersteinschätzungen die ich vorher telefonisch bei Ortsansässigen Anwälten angefragt hätten 190€ – 250€ (mit eventuellen Nebenkosten) verlangt.

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Häufig gestellte Fragen

Österreichisches Reiserecht gilt, wenn ein Reiseveranstalter in Österreich tätig ist. Das gilt auch für ausländische Unternehmen, die sich einem österreichischen Vermittler bedienen.

Das österreichische Reiserecht, auch Pauschalreisegesetz (PSG) genannt, basiert auf nationalen, europäischen und internationalen Vorgaben und Vereinbarungen. Die nationalen Bestimmungen sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem ARB 1992 in der Fassung 2001 verankert. Beim Reiserecht kommen zudem das EU-Reiserecht und internationale Verträge wie z. B. das Montrealer Übereinkommen zum Flugverkehr oder das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr zum Tragen.

Wenn ein Reiseveranstalter Insolvenz anwendet, muss er den bereits gezahlten Preis für ausfallende Leistungen sowohl die Rückreise erstatten. Als Nachweis, dass er sich für den Fall des Konkurses abgesichert hat, erhalten Reisende vor Urlaubsbeginn einen sogenannten Sicherungsschein. Für Reisende, die keine Pauschalreise gebucht haben, greift der Schutz dieser Pauschalreiserichtlinie nicht. Diese müssen ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.

Das geht ganz einfach und schnell: Sie schildern Ihr Anliegen und advocado findet mit einem digitalen Matching-System den passenden Rechtsanwalt für Reiserecht in Österreich aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.

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Anwalt Reiserecht: Was muss ich wissen?

Das Reiserecht in Österreich umfasst zahlreiche gesetzliche Regelungen, welche die Rechte und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern, Hotels oder Beförderungsunternehmen regelt. Zudem sichert das Reiserecht Urlaubern Ansprüche auf u. a. Preisminderung, Erstattung oder Schadenersatz bei Reisemängeln und Flugverspätungen.

Neben nationalen Vorgaben wie dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen berücksichtigt das Reiserecht zudem u. a. das Reisevertragsrecht, das Beherbergungsrecht und das Konsumentenschutzgesetz. Darüber hinaus sind auch europäische Normen wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung und internationale Vereinbarungen wie das Montrealer Abkommen vom Reiserecht umfasst.

Welche Ansprüche habe ich bei Reisemängeln?

Reisende haben laut Reiserecht in Österreich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn durch einen Reisemangel die gebuchten Reiseleistungen nicht dem Reisevertrag entsprechen – und das nicht nur am Urlaubsort, sondern auch bei Flug- oder Zugverspätungen. Ein Reisemangel kann unterschiedlich entschädigt werden:

  • Prozentuale Preisminderung
  • Erstattung von Leistungen
  • Schadenersatz, wenn der Mangel schuldhaft vom Veranstalter herbeigeführt wurde

 

Die Höhe hängt von der Schwere des Reisemangels und dem Umfang der Beeinträchtigung ab. Da es keine verbindlichen Vorgaben zur Höhe gibt, können sich Reisende an Urteilen von Gerichten zu ähnlichen Fällen orientieren, die in der Wiener Liste oder der Frankfurter Tabelle gesammelt sind.

Weil jeder Reisemangel individuell ist, lässt sich eine Entschädigung nur am Einzelfall bestimmen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Reisende hier unterstützen und eine angemessene Höhe auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung sicherstellen.

Wie kann ich bei Reisemängeln eine Entschädigung einfordern?

Zunächst ist der Reisemangel der Reiseleitung vor Ort zu melden und um dessen Behebung zu bitten. Fotos vom Mangel oder Aussagen anderer Reisender helfen bei der notwendigen Dokumentation zum Nachweis der Mängel. Wenn Sie wieder zuhause sind, können Sie den Reiseveranstalter schriftlich über den Reisemangel informieren und eine angemessene Entschädigung fordern.

Reagiert der Reiseveranstalter nicht auf Ihr Schreiben, lehnt eine Zahlung ab oder bietet eine zu niedrige an, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er kann den Reisemangel rechtsicher nachweisen, eine angemessene Entschädigung bestimmen und den Reiseveranstalter zur Zahlung auffordern – notfalls setzt der Anwalt für Reiserecht Ihren Anspruch vor Gericht durch.

Welcher Anwalt bei Reiserecht?

Ob stornierte Hotelbuchungen, abgesagte bzw. verspätete Flüge, Ungezieferbefall oder eine ausgefallene Klimaanlage – bei einem Reisemangel kann ein Rechtsanwalt für Reiserecht helfen. Er berät Reisende zu ihrem individuellen Rechtsproblem, wägt Erfolgsaussichten und Risiken ab und empfiehlt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage das passende Vorgehen.

Geht es um einen Reisemangel, kann ein Anwalt für Reiserecht folgende Aufgaben übernehmen:

  • Einzelfall-Prüfung
  • Prüfung der Rechtslage
  • Dokumentation & Nachweis
  • Bestimmung einer angemessenen Entschädigung
  • Schriftliche Aufforderung des Reiseveranstalters
  • Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter
  • Gerichtliche Durchsetzung

 

Was kostet ein Anwalt für Reiserecht?

Die Honorarkosten eines Rechtsanwalts für Reiserecht in Österreich sind im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) geregelt und abhängig von der Höhe des Streitwerts und der Komplexität des Rechtsproblems. Die Stundensätze variieren dabei zwischen 250 und 450 €, es kann aber auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden. Das Honorar lässt sich auch individuell vereinbaren.

Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung zunächst über Ihre Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. In einem unverbindlichen Festpreisangebot listet der Anwalt für Reiserecht alle Kosten und Leistungen auf. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie ihn beauftragen.

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